Gesundheitspolitik

Digitaler Aufbruch im Gesundheitswesen?

9. November 2023

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Jonathan Muck

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung: seit Jahren stehen diese Themen im Mittelpunkt unzähliger Debatten. Im internationalen und europäischen Vergleich kam die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland dabei bisher aber nur schleppend voran: In einer Studie der Bertelsmann Stiftung reichte es für Deutschland im Jahr 2018 nur für Platz 16 von 17. Eine Studie von Deloitte zeichnet ein ähnliches Bild auch in 2020: Hier belegte die Bundesrepublik Platz 7 von 8 in einem europäischen Vergleich. Damit der technologische Fortschritt es von den Diskussionspodien aber auch tatsächlich in den Alltag von Mediziner:innen schafft und zuletzt auch bei den Patient:innen ankommt, müssen auf politischer Ebene einige Weichen gestellt werden. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digital-Gesetz (DigiG) hat die Bundesregierung dieses Thema nun in Angriff genommen. Schafft Deutschland mit den beiden Digitalgesetzen endlich den Sprung in die Champions League der digitalen Gesundheitssysteme?

Die Stoßrichtung der Gesetzesentwürfe ist grundsätzlich richtig

Im November kommen das GDNG und das DigiG voraussichtlich ins Parlament und werden im Bundestag diskutiert. Beide sind gute Ausgangspunkte, um die Digitalisierung voranzutreiben:

  • Die Opt-Out-Regelung für die elektronische Patientenakte (ePA) verschafft vielen Versicherten leichten Zugang zur ePA. Nutzer:innen erhalten automatisch die ePA, außer sie Widersprechen der Nutzung. So kann die elektronische Version flächendeckend eingesetzt werden.
  • Ab Anfang 2024 ist das E-Rezept deutschlandweit verpflichtend. Das hat auch für Patient:innen viele Vorteile. Denn damit können sie nicht nur Rezepte ohne „Schein“ einlösen, sondern haben auch einen besseren Überblick und damit mehr Kontrolle über eingenommene Medikamente. Die ePA hilft so auch beim digitalen Medikamentenmanagement.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) können in die ePA eingebunden werden, die Telemedizin wird ausgebaut und die Behandlungsabläufe von digitaler und analoger Medizin werden besser verzahnt.

Digitalisierung muss für Patient:innen erlebbarer werden

Doch damit sind die Potentiale der Digitalisierung noch lange nicht vollständig ausgeschöpft. Bisher sehen wir vor allem die Überführung von Papierdokumenten in eine digitale Form. Dabei entsteht der Mehrwert von digitaler Versorgung vor allem dann, wenn ganze Versorgungspfade digitalisiert werden. Und genau diesen Mehrwert der digitalen Versorgung müssen Patient:innen noch deutlicher spüren. Der digitale Impfpass ist ein gutes Beispiel, wie das aussehen kann. Wichtige Impfungen werden häufig verpasst oder vergessen. Das gaben rund 47 % der Befragten einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2020 an. Impferinnerungen können zu einer besseren Prävention beitragen. Im digitalen Impfpass, der Bestandteil der ePA werden soll, könnten Zusatzfunktionen wie digitale Impferinnerungen integriert werden, die dann z.B. als Pushnachricht an die Patient:innen gesendet werden. Diese niedrigschwellige Funktion erleichtert Patient:innen ihr persönliches Gesundheitsmanagement und macht Digitalisierung spürbar. Auch eine direkte Terminbuchungen über die ePA wären denkbar, um die Service-Qualität noch weiter zu erhöhen.

Wenn die Vorteile der Digitalisierung für die Menschen direkt erlebbar sind und ihnen im Alltag helfen, dann werden sie auch gefragt sein. Nur eine Opt-Out ePA ist allein kein Garant für eine erfolgreiche Nutzung digitaler Angebote. Für die Champions League muss also der Nutzen für Patient:innen und Mediziner:innen noch stärker in den Fokus genommen werden.

Ihr Kontakt

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Jonathan Muck
Manager Gesundheitspolitik

 +49 16 23 334 064

jonathan.muck@msd.de